Koko

 
Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht
Die Möglichkeit, den Religionsunterricht in einzelnen Klassenstufen konfessionell-kooperativ zu erteilen, besteht in Baden-Württemberg seit dem Schuljahr 2005/2006. Dazu gibt es eine verbindliche Rahmenvereinbarung zwischen den Evangelischen Landeskirchen in Baden und Württemberg sowie der Erzdiözese Freiburg und der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Um KoKo zu unterrichten, bedarf es einer Fortbildung. Weitere Informationen sowie die aktuellen Antragsformulare und Termine für die Pflichtfortbildungen finden Sie auf der Homepage der Evangelischen Kirche Baden
 
Bitte beachten Sie: Die Frist für die Einreichung des Erst- sowie Folgeantrags für die Erteilung von KoKo für das kommende Schuljahr wurde vereinheitlicht datiert auf den 01. April.